IGF Förderprogramm mit neuem Projektträger

IGF Förderprogramm mit neuem Projektträger

Ära der Zusammenarbeit von AiF und BMWK endet

Jahrzehntelang wurden die Begriffe AiF und IGF synonym verwendet und waren untrennbar miteinander verbunden. Am 31. Dezember 2023 endet nach fast 70-jähriger Zusammenarbeit die Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaft für industrielle Forschungsvereinigungen (AiF) für das Förderprogramm der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Ab dem 1. Januar 2024 übergibt das BMWK die Projektträgerschaft an den DLR Projektträger (DLR PT). Der DLR PT ist als Teil des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. ein seit 1974 tätiger Projektträger und damit Dienstleister für das Management von Forschung, Bildung und Innovation. Die AiF wird zukünftig als Dachverband der industriellen Forschungsvereinigungen vor allem deren Interessen als Stimme des forschenden Mittelstandes bündeln und vertreten.

Die IGF wird im Rahmen eines Förderprogramms vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert, um dauerhafte Forschungskooperationen in Branchennetzwerken zu unterstützen und um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) den Zugang zu praxisnahen Forschungsergebnissen zu ermöglichen.

Neben der Forschungsförderung mit Eigenmitteln steht die Koordinierung und die Förderung von Projekten der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) im Fokus der Wissenschaftsförderung der Deutschen Brauwirtschaft e.V. (Wifö). Mit dieser finanziellen Forschungsförderung wurden bis heute fast 100 Forschungsvorhaben der IGF für die deutschen Brauereien und die gesamte Wertschöpfungskette Bier – von den Rohstoffen bis zu den Konsumenten – über die Wifö realisiert.

Das BMWK hat ab 1. Januar 2024 den DLR PT als neuen Projektträger mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt. Die bisher unter dem Dach der AiF organisierten Forschungsvereinigungen – wie die Wifö – bleiben dabei weiterhin die antragsberechtigten Partner der Industriellen Gemeinschaftsforschung.

Informationen zur Antragsstellung werden auf dem neuen Portal zur IGF bereitgestellt.

Was bedeutet diese Änderung für die beteiligten Forschungseinrichtungen (FE) und Letztzuwendungsempfänger?

Zu allererst und auch weiterhin bleibt die jeweilige Forschungsvereinigung, mit der die FE die IGF-Vorhaben durchführen oder beantragen wollen, als Erstzuwendungsempfänger des Förderprogramms erster Ansprechpartner. Für die mit der Wifö beantragten und laufenden Vorhaben wenden sich die FE also weiterhing direkt an die Wifö.

Das bisherige Antrags- und auch das Gutachterverfahren wird weiter fortgeführt.

Für laufende IGF Vorhaben gelten die mit dem Zuwendungsbescheid und dem Weiterleitungsvertrag geschlossenen Vereinbarungen, Maßgaben und Fristen unverändert weiter.

Bis auf weiteres können die von der AiF bereitgestellten Vordrucke für Fördermittelabrufe, Zwischennachweise etc. verwendet werden. Der DLR PT hat aber die zeitnahe Bereitstellung neuer Vordrucke angekündigt.

Sobald vom DLR PT Informationen zu neuen Anforderungen, Vordrucken und administrativen Änderungen bekanntgegeben werden, werden die Forschungspartner hierüber schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt.