Anträge zur Förderung über die Wifö (Regel- und Basis-Forschungsvorhaben) können zweimal jährlich jeweils zum
15. Januar und 1. August
bei der Wifö eingereicht werden. Bei Einreichfrist zum 15. Januar sind der 1. Juli, bei Einreichung zum 1. August der 1. Januar des Folgejahres als realistische Termine für den Beginn eines Projektes anzusehen.
Anträge zur direkten Einreichung als IGF Antrag können kontinuierlich bei der Wifö eingereicht werden, wobei die jeweiligen Ausschreibungstermine der einzelnen Förderprogramme (CORNET), sowie die Termine der Gutachtergruppen (GAG Sitzungen) beachtet werden sollten.
Für IGF Anträge, die über den Forschungskreis der Ernährungsindustrie (FEI) eingereicht werden sollen, sind die entsprechenden FEI Einreichungsfristen zu beachten. Zur Unterstützung der Anträge durch die Wifö als Fachverband und zur Bewilligung der erforderlichen Förderbeitragszusage sollten die Forschungsvorhaben mindestens 1 Monat vor diesen Terminen bei der Wifö angekündigt und eine aussagekräftige Projektskizze mit Finanzierungsplan vorgelegt werden.
Interessierte Antragsteller sollten sich vor Einreichung von Forschungsanträgen mit der Wifö in Verbindung setzen und sich über die aktuellen Antragsmodalitäten informieren.
Um eine möglichst kurze Bearbeitungszeit zu erzielen, sollten die Anträge spätestens 8 Wochen vor der jeweiligen GAG-Sitzung beim DLR Projektträger vorliegen.